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Die Landwirtschaftskammer für das Saarland ist
zuständige Behörde im Sinne der Verordnung über Vermarktungsnormen für Geflügelfleisch,
zuständige Behörde im Sinne der Verordnung über Vermarktungsnormen für Eier,
zuständige Stelle im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 617/2008, hinsichtlich der Vermarktungsnormen für Bruteier und Küken von Hausgeflügel,
zuständige Behörde im Sinne des Legehennenbetriebsregistergesetzes.