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Die Befugnis zum Erlass von Rechtsverordnungen aufgrund des § 10 Absatz 2 sowie des § 20 Absatz 2 des Milch- und Fettgesetzes und die Befugnisse aufgrund des § 22 Absatz 1 des Milch- und Fettgesetzes werden auf das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz übertragen.
Die Landwirtschaftskammer für das Saarland ist
zuständige Stelle im Sinne der Milchquotenverordnung,
zuständige Behörde im Sinne der Butterverordnung,
zuständige Behörde im Sinne der Käseverordnung sowie
zuständige Stelle im Sinne der Rohmilchgüteverordnung.