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Bei der Wahrnehmung von Aufgaben nach dieser Verordnung, mit der Ausnahme von Aufgaben nach § 20 Absatz 1 bis 4, unterliegt die Landwirtschaftskammer für das Saarland der Fachaufsicht entsprechend § 13 Absatz 1 und 3 des Landesorganisationsgesetzes.