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Die Landwirtschaftskammer für das Saarland berät
Inhaber landwirtschaftlicher, forstwirtschaftlicher und gartenbaulicher Betriebe und Winzer sowie Beschäftigte in diesen Bereichen und
landwirtschaftliche Organisationen und Erzeugergemeinschaften.
Die Beratung dient der Ausrichtung der Landbewirtschaftung an den Prinzipien der Nachhaltigkeit sowie der Verbesserung der Wettbewerbskraft der Betriebe. Sie erstreckt sich insbesondere
im Bereich der Produktion auf die fachgerechte und wirtschaftliche Erzeugung hochwertiger Qualitätserzeugnisse unter der Beachtung biologisch-ökologischer und sozialer Aspekte, wobei dem Schutz von Boden, Wasser und Atmosphäre sowie der Tier- und Pflanzenwelt eine besondere Bedeutung zukommt,
im sozioökonomischen Bereich auf die Vermittlung von Entscheidungshilfen über ihre berufliche Zukunft innerhalb oder außerhalb der Landwirtschaft,
im Bereich der überbetrieblichen Aufgaben auf
die Erhaltung einer intakten Kulturlandschaft,
die Förderung der gemeinsamen Vermarktung land- und ernährungswirtschaftlicher Erzeugnisse aus der Region sowie
die Förderung von Modellvorhaben mit innovativem Charakter.
Die Landwirtschaftskammer für das Saarland ist weiterhin zuständig für fach- und berufsbezogene Fortbildungen in Zusammenhang mit Absatz 2. Diese Fortbildungen erfolgen durch Vorträge, Lehrgänge, Seminare und Lehrfahrten.
Beratung und Fortbildung nach den Absätzen 1 bis 3 sind Selbstverwaltungsaufgaben der Landwirtschaftskammer für das Saarland.
Die Landwirtschaftskammer für das Saarland ist zuständig für die Beratung im Sinne des Artikels 15 Absatz 1, 2 und 4 der VO (EU) 2021/2115.