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Die Landwirtschaftskammer für das Saarland ist zuständige Behörde im Sinne des § 2 Absatz 1 des Ökolandbaugesetzes.
Die Landwirtschaftskammer für das Saarland ist zuständige Stelle für Kontrollen im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 2017/625 i. V. m. der Verordnung (EU) Nr. 2018/848 i. V. m. Artikel 6 der Verordnung (EU) 2021/2306.
Die für das Saarland nach § 2 Absatz 2 Nummer 1 des Öko-Landbaugesetzes zugelassenen Kontrollstellen wirken neben der Durchführung des Kontrollverfahrens nach §…
Abweichend von Absatz 1 ist die Landwirtschaftskammer für das Saarland zuständig für die Kontrollen bei Maßnahmen zur Förderung biologischer und biotechnischer…
Bei der Wahrnehmung von Aufgaben nach dieser Verordnung, mit der Ausnahme von Aufgaben nach § 20 Absatz 1 bis 4, unterliegt die Landwirtschaftskammer für das…
Die Landwirtschaftskammer für das Saarland ist zuständige Behörde im Sinne
Die Landwirtschaftskammer für das Saarland ist die zuständige Verwaltungsbehörde für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 36…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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