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Die Landwirtschaftskammer für das Saarland ist
zuständige Stelle im Sinne der Obst-Gemüse-Erzeugerorganisationendurchführungsverordnung sowie
als Kontrollstelle des Saarlandes im Sinne des Artikels 9 Absatz 1 Buchstabe b der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 543/2011 zuständig für Kontrollen auf Konformität mit den Vermarktungsnormen im Sinne des Artikels 11 und aktualisiert die Händlerdatenbank im Sinne des Artikels 10 auf Grundlage der Konformitätskontrollen,
zuständig für die Prüfung und Einhaltung der Vermarktungsnormen für Obst und Gemüse im Sinne des Artikels 75 und 76 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013.