Verordnung zur Regelung der Zuständigkeiten im Bereich der Agrarwirtschaft (Agrar-Zuständigkeitsverordnung-AgrarZustVO) Vom 2. Mai 2024
§ 7 AgrarZustVOKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen
Die Landwirtschaftskammer für das Saarland ist zuständig für die Prüfung der Einhaltung der Vermarktungsnormen für lebende Pflanzen und Waren des Blumenhandels im Sinne des Artikels 75 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013.