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Die Befugnis zum Erlass von Rechtsverordnungen gemäß § 42 Absatz 1 Satz 3 und 4 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches wird auf das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz übertragen.
Das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz ist zuständige Behörde für Futtermittel im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches und der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen.
Das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz ist zuständige Behörde im Sinne der Futtermittelverordnung, der VO (EG) Nr. 625/2017 und der VO (EG) Nr. 183/2005.