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Die Erhebung über die Viehbestände wird in jedem Jahr durchgeführt:
zum Berichtszeitpunkt 3. Mai bei höchstens 60 000 Erhebungseinheiten; hierbei werden Merkmale über die Bestände an Rindern und Schweinen erhoben;
zum Berichtszeitpunkt 3. November bei höchstens 60 000 Erhebungseinheiten; hierbei werden Merkmale über die Bestände an Rindern, Schweinen und Schafen erhoben.
Abweichend von Absatz 1 gilt:
Die Erhebung wird in den Ländern Berlin, Bremen und Hamburg nicht durchgeführt.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.