§ 88 AgrStatG
Erhebungseinheiten
Erhebungseinheiten der Düngemittelstatistik sind die Unternehmen, die im Geltungsbereich dieses Gesetzes erstmals in Verkehr bringen
1.
mineralische Düngemittel,
2.
Torf, Kultursubstrate und Blumenerden.
Erhebungseinheiten der Düngemittelstatistik sind die Unternehmen, die im Geltungsbereich dieses Gesetzes erstmals in Verkehr bringen
mineralische Düngemittel,
Torf, Kultursubstrate und Blumenerden.