§ 27 Abs. 2 Nr. 11 AgrStatGErhebungsart und Erhebungsmerkmale
zu unter Nummer 10 nicht erfassten Düngemitteln:
§ 94 Abs. 2 AgrStatGDurchführung von Bundesstatistiken
Die Düngemittelstatistik (§ 1 Nummer 11), die Erhebung in Brütereien (§ 48 Nummer 1), die Erhebung in Geflügelschlachtereien (§ 48 Nummer 3) und die Erhebung in…
§ 1 Nr. 11 AgrStatGAnordnung als Bundesstatistik
die Düngemittelstatistik.
§ 11b Abs. 1 Nr. 2 AgrStatGErhebungsart, Periodizität, Erhebungszeitraum
bei den Betrieben nach § 11a Nummer 2 allgemein jährlich, beginnend mit dem Berichtsjahr 2012.
§ 7 Abs. 1 Nr. 2 AgrStatGErhebungsart, Periodizität, Erhebungszeitraum, Merkmale
bei höchstens 80 000 Erhebungseinheiten in jedem Jahr mit Ausnahme der Jahre, in denen die Erhebung nach Nummer 1 stattfindet; die Merkmale entsprechen…