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Im Saarland wird die allgemeine Verwaltungsgerichtsbarkeit durch das Verwaltungsgericht und das Oberverwaltungsgericht ausgeübt.
Das Verwaltungsgericht führt die Bezeichnung "Verwaltungsgericht des Saarlandes", das Oberverwaltungsgericht die Bezeichnung "Oberverwaltungsgericht des Saarlandes".
Das Verwaltungsgericht und das Oberverwaltungsgericht haben ihren Sitz in Saarlouis.
Für das Gebiet des Saarlandes sind ein Oberlandesgericht und ein Landgericht eingerichtet; sie haben ihren Sitz in Saarbrücken.
Die Verwaltungsgerichte haben ihren Sitz
Die Bezirke der Amtsgerichte Homburg, Lebach, Merzig, Neunkirchen, Ottweiler, Saarbrücken, Saarlouis, St. Ingbert, St. Wendel und Völklingen, die ihren Sitz in…
Gerichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit sind in den Ländern die Verwaltungsgerichte und je ein Oberverwaltungsgericht, im Bund das Bundesverwaltungsgericht mit…
Die Arbeitsgerichte haben ihren Sitz
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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