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Das Oberverwaltungsgericht hat seinen Sitz in Bautzen. Es führt die Bezeichnung „Sächsisches Oberverwaltungsgericht“.
Die Verwaltungsgerichte haben ihren Sitz
in Chemnitz mit Zuständigkeit für die Kreisfreie Stadt Chemnitz, den Landkreis Mittelsachsen, den Erzgebirgskreis, den Vogtlandkreis und den Landkreis Zwickau;
in Dresden mit Zuständigkeit für die Kreisfreie Stadt Dresden, den Landkreis Görlitz, den Landkreis Bautzen, den Landkreis Meißen und den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge;
in Leipzig mit Zuständigkeit für die Kreisfreie Stadt Leipzig, den Landkreis Leipzig und den Landkreis Nordsachsen.
Absatz 3 wird wie folgt gefasst: „(3) Die Amtsgerichte haben ihren Sitz in Aue, Auerbach/Vogtl., Bautzen, Borna, Chemnitz, Dippoldiswalde, Döbeln, Dresden,…
§ 2 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 wird wie folgt gefasst: „1. in Chemnitz mit Zuständigkeit für die Kreisfreie Stadt Chemnitz, den Landkreis Mittelsachsen, den…
das Amtsgericht Chemnitz für die Bezirke der Landgerichte Chemnitz und Zwickau;
„§ 25a Verwaltungsgerichtliche Zuständigkeitskonzentration Das Verwaltungsgericht Dresden ist in folgenden Angelegenheiten für die Bezirke der…
werden auf die Präsidenten der Amtsgerichte Chemnitz, Dresden und Leipzig, jeweils für den Landgerichtsbezirk, in dem sie ihren Sitz haben, übertragen. Dem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.