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Das Landesarbeitsgericht hat seinen Sitz in Chemnitz. Es führt die Bezeichnung „Sächsisches Landesarbeitsgericht“.
Die Arbeitsgerichte haben ihren Sitz
in Bautzen mit Zuständigkeit für den Landkreis Görlitz und den Landkreis Bautzen;
in Chemnitz mit Zuständigkeit für die Kreisfreie Stadt Chemnitz, den Landkreis Mittelsachsen und den Erzgebirgskreis;
in Dresden mit Zuständigkeit für die Kreisfreie Stadt Dresden, den Landkreis Meißen und den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge;
in Leipzig mit Zuständigkeit für die Kreisfreie Stadt Leipzig, den Landkreis Leipzig und den Landkreis Nordsachsen;
in Zwickau mit Zuständigkeit für den Vogtlandkreis und den Landkreis Zwickau.
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