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Grundlage für die Leistungsanforderungen sind im Vorkurs die Lehrpläne der Klassenstufe 10 der Oberschule und in der Einführungsphase die Lehrpläne der Klassenstufe 10 des Gymnasiums sowie die jeweiligen Bildungsstandards.
Die Bewertung von Leistungen des Schülers liegt in der pädagogischen Verantwortung des Lehrers.
Grundlage der Leistungsbewertung in einem Unterrichtsfach sind alle vom Schüler in dem Fach erbrachten schriftlichen, mündlichen und praktischen Leistungen. Schriftliche Leistungen sind insbesondere Klassenarbeiten.
§ 26 Absatz 1 Nummer 1 bis 3, Absatz 2 bis 4 und 6 der Schulordnung Gymnasien Abiturprüfung gilt entsprechend.
Der Lehrer hat den Schülern zu Beginn des Schuljahres die maßgebenden Kriterien für die Leistungsbewertung sowie die vorgesehene Gewichtung der verschiedenen Leistungen bei der Notenbildung bekannt zu geben.
Der Lehrer hat dem Schüler auf Befragen den Stand seiner mündlichen und praktischen Leistungen bekannt zu geben.
Die allgemein für die Bewertung der Leistungen in den einzelnen Fächern maßgebenden Kriterien hat die Lehrerin oder der Lehrer den Schülerinnen und Schülern…
Die allgemein für die Bewertung der Leistungen in den einzelnen Fächern maßgebenden Kriterien hat die Fachlehrkraft den Schülerinnen und Schülern und, soweit…
Grundlage der Leistungsbewertung in einem Unterrichtsfach sind alle vom Schüler im Zusammenhang mit dem Unterricht erbrachten schriftlichen, mündlichen und…
Grundlage der Leistungsbewertung in einem Unterrichtsfach sind alle vom Schüler im Zusammenhang mit dem Unterricht erbrachten schriftlichen, mündlichen und…
Grundlage der Leistungsbewertung in einem Unterrichtsfach sind alle von der Schülerin oder dem Schüler im Zusammenhang mit dem Unterricht erbrachten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.