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Die Persönlichkeitsrechte und die Würde der in einer Einrichtung untergebrachten Personen (Untergebrachte) sind zu achten. Die unterschiedlichen Bedürfnisse der Untergebrachten, insbesondere im Hinblick auf Geschlecht, Alter, Zuwanderungshintergrund, Religion und sexuelle Identität, werden bei der Gestaltung des Vollzugs in angemessenem Umfang berücksichtigt.
Das Leben im Vollzug ist den allgemeinen Lebensverhältnissen soweit wie möglich anzugleichen. Schädlichen Folgen des Freiheitsentzuges ist entgegenzuwirken.
Untergebrachten dürfen, soweit Beschränkungen nicht Gegenstand von Ordnungsmaßnahmen nach § 19 sind, nur Beschränkungen auferlegt werden, soweit es der Zweck der Haft, die Sicherheit oder Ordnung in einer Unterbringungseinrichtung oder die öffentliche Sicherheit erfordern.
Die nach der Verordnung über Zuständigkeiten im Ausländerwesen vom 4. April 2017 (GV. NRW. S. 389, ber. S. 594) in der jeweils geltenden Fassung zuständige Bezirksregierung kann eine der Aufrechterhaltung der inneren Ordnung der Einrichtung dienende Hausordnung erlassen. Die Hausordnung schützt auch die berechtigten Interessen der Untergebrachten, des Personals der Unterbringungseinrichtung, der sonstigen dort tätigen Personen und der Besucherinnen und Besucher und stellt den erforderlichen Interessenausgleich sicher. Die Hausordnung ist in die in der Vollzugspraxis erfahrungsgemäß verbreiteten Sprachen zu übersetzen.
Die Gestaltung des Vollzuges ist den allgemeinen Lebensverhältnissen soweit wie möglich anzugleichen. Der Bezug der Untergebrachten zum gesellschaftlichen Leben…
Die Persönlichkeit und die Würde der Gefangenen sind zu achten. Die unterschiedlichen Lebenslagen und Bedürfnisse der Gefangenen, insbesondere im Hinblick auf…
Die Persönlichkeit und die Würde der Gefangenen sind zu achten. Bei der Ausgestaltung des Vollzuges werden die unterschiedlichen Lebenslagen und Bedürfnisse der…
im Einzelfall unter Berücksichtigung der Persönlichkeit und Bedürfnisse der Gefangenen, der Erreichung des Vollzugsziels und der Sicherheit oder Ordnung der…
Das Leben im Vollzug ist den allgemeinen Lebensverhältnissen anzugleichen, soweit der Zweck der Untersuchungshaft und die Erfordernisse eines geordneten…
Die unterschiedlichen Bedürfnisse der Gefangenen, insbesondere im Hinblick auf Geschlecht, Alter und Herkunft, werden bei der Vollzugsgestaltung im Allgemeinen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.