AHStatDV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 34 AHStatDVInkrafttretenVerordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Statistik des Warenverkehrs mit dem Ausland · Abschnitt 5 § 33Schlussformel Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.