§ 15 Abs. 7 AHStatGGesetz über die Statistik des Warenverkehrs mit dem Ausland
§ 16 Absatz 2 und 3 des Bundesstatistikgesetzes bleibt unberührt.
Art. 3 Buchst. e 32013R0557VERORDNUNG (EU) Nr. 557/2013 DER KOMMISSION vom 17. Juni 2013 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über europäische Statistiken in Bezug auf den Zugang zu vertraulichen Daten für wissenschaftliche Zwecke und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 831/2002 der Kommission (Text von Bedeutung für den EWR)
die betreffende einzelstaatliche statistische Stelle, die die Daten übermittelt hat, hat ihre Genehmigung erteilt.
§ 5 Abs. 4 BGremBGGesetz über die Mitwirkung des Bundes an der Besetzung von Gremien
Die Bundesregierung regelt durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates die einzelnen Vorgaben für die Mitteilung der statistischen Daten nach Absatz…
§ 8 Abs. 2 VWDG-DVVerordnung zur Durchführung des Visa-Warndateigesetzes
Das Bundesverwaltungsamt hat vor der Übermittlung festzustellen,
§ 4 Abs. 3 VWDG-DVVerordnung zur Durchführung des Visa-Warndateigesetzes
Die Datenübermittlung an das Bundesverwaltungsamt erfolgt schriftlich oder auf elektronischem Wege.