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Die Außenhandelsstatistik wird durchgeführt für Zwecke
der Bereitstellung aktueller Daten über die Warenbewegungen der Bundesrepublik Deutschland mit anderen Ländern,
der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen und der Zahlungsbilanzstatistiken der Deutschen Bundesbank,
außenwirtschaftlicher Planungsentscheidungen und
der Erfüllung europa- und völkerrechtlicher Berichtspflichten der Bundesrepublik Deutschland.
der Erfüllung von Berichtspflichten nach dem Recht der Europäischen Union.
Für die Zwecke dieser Verordnung werden als statistische Quellen die Außenhandelsstatistiken der Kommission (Eurostat) herangezogen.
Für die Zwecke dieser Verordnung werden als statistische Quelle die Unionsaußenhandelsstatistiken der Kommission (Eurostat) herangezogen.
Über den Warenverkehr mit dem Ausland wird eine Bundesstatistik durchgeführt.
„Außenhandelsstatistik“ ist die Statistik des Warenverkehrs mit dem Ausland.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.