AHStatG — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungSachgebieteStatistikAußenwirtschaftsrecht§ 1 AHStatGGegenstandGesetz über die Statistik des Warenverkehrs mit dem Ausland§ 2 Über den Warenverkehr mit dem Ausland wird eine Bundesstatistik durchgeführt.§ 2