Art. 20 Abs. 1 32026R1818VERORDNUNG (EU) 2026/1818 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 17. Juni 2026 über das Wohlergehen von Hunden und Katzen und ihre Rückverfolgbarkeit (Text von Bedeutung für den EWR)
Alle Hunde und Katzen, die in Betrieben gehalten werden, in Verkehr gebracht werden oder Eigentum eines Heimtiereigentümers oder einer anderen natürlichen oder…
§ 15 Abs. 2 Nr. 2 AHundVAnmeldung zur Prüfung
eine Bescheinigung über den Namen, die Rasse, das Geschlecht und den Wurftag des Hundes sowie über den Nummerncode des Mikrochip-Transponders und ein Lichtbild…
§ 26 Abs. 3 AHundVKennzeichnung von Assistenzhunden, Erteilung von Kennzeichen
Abweichend von Absatz 2 genügt bis zum Ablauf des 31. Dezember 2024 auch ein von Anlage 10 abweichendes Kennzeichen, das zum Ausdruck bringt, dass es sich bei…
§ 23 AHundVAusweis und Abzeichen für Assistenzhunde, die als Hilfsmittel im Sinne des § 33 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch gewährt werden
Die nach Landesrecht zuständige Behörde händigt einem Menschen mit Behinderungen auf Antrag für einen Assistenzhund, der für ihn als Hilfsmittel im Sinne des §…
Art. 26 Abs. 3 32026R1818VERORDNUNG (EU) 2026/1818 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 17. Juni 2026 über das Wohlergehen von Hunden und Katzen und ihre Rückverfolgbarkeit (Text von Bedeutung für den EWR)
Hunde und Katzen, die in die Union verbracht werden, um auf dem Unionsmarkt in Verkehr gebracht zu werden, werden vor ihrem Eingang in die Union von einem…