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Die Dekanin oder der Dekan des Fachbereichs Allgemeine Innere Verwaltung überwacht die Einhaltung der Regelungen der Allgemeinen Lehrverpflichtungsverordnung sowie dieser Verordnung soweit die Allgemeine Lehrverpflichtungsverordnung oder diese Verordnung nichts anderes bestimmt. Die Dekanin oder der Dekan ist verantwortlich für die Anwendung der Vorschriften zur Jahreslehrverpflichtung. Die Dekanin oder der Dekan ist insbesondere verantwortlich für 1. die Anrechnung von Lehrveranstaltungsstunden, 2. die Anrechnung von Leistungen zur Abnahme laufbahnrechtlicher Prüfungsleistungen, 3. die Gewährung von Ermäßigungen, 4. die Anrechnung von Sonderaufträgen und 5. nicht in den Nummern 1 bis 4 genannte Anrechnungen im Einzelfall.
Ermäßigungen und Anrechnungen nach den §§ 7 bis 10 der Allgemeinen Lehrverpflichtungsverordnung auf die Jahreslehrverpflichtung eines einzelnen Lehrenden dürfen insgesamt 100 Prozent nicht übersteigen. Im Übrigen gilt § 7.
Dienstliche Tätigkeiten eines Lehrenden bei dem Zentralen Lehrbereich oder einem anderen Fachbereich der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung können nur übernommen und auf die Jahreslehrverpflichtung angerechnet werden, soweit die Dekanin oder der Dekan des Fachbereichs Allgemeine Innere Verwaltung dies zuvor genehmigt hat. Die Gewährleistung des geregelten Lehrbetriebs im Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung hat Vorrang. Es gelten die Anrechnungsregelungen dieser Verordnung.
Die Dekanin oder der Dekan des Zentralen Lehrbereichs überwacht die Einhaltung der Regelungen der Allgemeinen Lehrverpflichtungsverordnung sowie dieser…
Können Aufgaben in Organisation und Verwaltung der Hochschule nicht durch die Lehrverwaltung wahrgenommen werden, so kann den Lehrenden für die Übernahme dieser…
Die nach § 29 Abs. 2 Fachhochschulgesetz öffentlicher Dienst zuständigen Ministerien können Einzelheiten zu a) der Ermäßigung der Lehrverpflichtung, b) der…
Für Sonderaufträge, die außerhalb des Regelbetriebs der Hochschule wahrgenommen werden, kann im Einzelfall eine Anrechnung auf die Jahreslehrverpflichtung…
Die Anrechnungsmöglichkeit für Sonderaufträge ist nach § 8 Satz 3 der Allgemeinen Lehrverpflichtungsverordnung auf 3 Prozent des Gesamtumfangs der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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