§ 6 Abs. 10 ZLBBLehrVVerordnung über die besondere Lehrverpflichtung des hauptberuflichen wissenschaftlichen Personals am Zentralen Lehrbereich der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung (ZLBBLehrV)
Die Anrechnungsmöglichkeit für Sonderaufträge ist nach § 8 Satz 3 der Allgemeinen Lehrverpflichtungsverordnung auf 3 Prozent des Gesamtumfangs der…
§ 6 Abs. 10 AIVBLehrVVerordnung über die besondere Lehrverpflichtung des hauptberuflichen wissenschaftlichen Personals im Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung (AIVBLehrV)
Die Anrechnungsmöglichkeit für Sonderaufträge ist nach § 8 Satz 3 der Allgemeinen Lehrverpflichtungsverordnung auf 3 Prozent des Gesamtumfangs der…
§ 4 Abs. 3 Nr. 3 SächsLKAZVOSächsische Lehrkräfte-Arbeitszeitverordnung
Lehrbeauftragte, denen neben den Ausbildungsverpflichtungen besondere Aufgaben übertragen werden, erhalten zusätzlich bis zu zwei Anrechnungsstunden. Besondere…
§ 3 Abs. 1 LVVOVerordnung über die Lehrverpflichtung an den staatlichen Hochschulen des Saarlandes (Lehrverpflichtungsverordnung - LVVO) Vom 25. April 2018
Bei der Anrechnung auf die Lehrverpflichtung werden solche Lehrveranstaltungen berücksichtigt, die nach Prüfungs- und Studienordnungen sowie Studienplänen…
§ 5 Abs. 2 AIVBLehrVVerordnung über die besondere Lehrverpflichtung des hauptberuflichen wissenschaftlichen Personals im Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung (AIVBLehrV)
Ermäßigungen und Anrechnungen nach den §§ 7 bis 10 der Allgemeinen Lehrverpflichtungsverordnung auf die Jahreslehrverpflichtung eines einzelnen Lehrenden dürfen…