AkkStelleGBV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 6 AkkStelleGBVInkrafttretenVerordnung über die Beleihung der Akkreditierungsstelle nach dem Akkreditierungsstellengesetz § 5Schlussformel Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. § 5Schlussformel