§ 255 Abs. 1 SGB 6Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337)
Der Rentenartfaktor beträgt für persönliche Entgeltpunkte bei großen Witwenrenten und großen Witwerrenten nach dem Ende des dritten Kalendermonats nach Ablauf…
§ 23 Abs. 6 ALGBerechnung der Renten
Der Rentenartfaktor beträgt bei 1.Renten wegen Alters1,02.Renten wegen voller Erwerbsminderung1,03.Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung0,54.Witwen- und…
§ 265 Abs. 7 SGB 6Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337)
Der Rentenartfaktor beträgt für persönliche Entgeltpunkte bei großen Witwenrenten und großen Witwerrenten in der knappschaftlichen Rentenversicherung nach dem…
§ 20 Abs. 3 HZvGGesetz zur Neuregelung der Hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherung im Saarland
Der Rentenartfaktor beträgt für persönliche Entgeltpunkte bei 1. Zusatzrenten wegen Alters 0,225, 2. Zusatzrenten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit 0,225, 3.…
§ 21 Abs. 2 HZvGGesetz zur Neuregelung der Hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherung im Saarland
Haben eine Witwe, ein Witwer oder eine Waise eine Zusatzrente an Hinterbliebene bezogen und beginnt spätestens innerhalb von 24 Kalendermonaten nach Ende des…