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Bei Versicherten, die vor 1958 geboren sind, sind für die Ermittlung des Zeitpunktes, ab dem eine vorzeitige Altersrente nach § 12 Abs. 1 in Anspruch genommen werden kann, abweichend von § 11 Abs. 3 und § 87a folgende Regelaltersgrenzen zugrunde zu legen: Geburtsjahrgänge Geburtsmonatemaßgebende RegelaltersgrenzeJahreMonatevor 19576501957 Januar651Februar652März653April654Mai655Juni656Juli657August658September659Oktober6510November und Dezember6511.
Für Versicherte, die bestimmt sich die Altersgrenze für die vorzeitige Inanspruchnahme wie folgt: | | | | | --- | --- | --- | | Versicherte Geburtsjahr…
Versicherte, die vor dem 1. Januar 1964 geboren sind, haben Anspruch auf Regelaltersrente, wenn sie haben. Die Regelaltersgrenze wird frühestens mit Vollendung…
Die Altersgrenze von 60 Jahren bei der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit wird für Versicherte, die | | | | | | | | --- | --- |…
Die Altersgrenze von 60 Jahren wird bei Altersrenten für Frauen für Versicherte, die nach dem 31. Dezember 1939 geboren sind, angehoben. Die vorzeitige…
Versicherte, die vor dem 1. Januar 1952 geboren sind, haben Anspruch auf diese Altersrente nach Vollendung des 63. Lebensjahres; für sie ist die vorzeitige…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.
Diese Vorschrift verdrängt 2 Normen, tritt hinter keiner zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
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