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Die in § 3 genannten Genehmigungen erteilt im Geltungsbereich dieses Gesetzes die Hafenbehörde des Heimathafens.
Deutschen Schiffen darf diese Genehmigung nur erteilt werden, wenn die Ehrenhaftigkeit und Vertrauenswürdigkeit des Reeders durch das Zeugnis einer in Sachen des Handels und der Schiffahrt zuständigen öffentlichen oder privaten Stelle erwiesen wird.
Die Genehmigung wird für die Dauer von 3 Jahren von dem Tage der Ausstellung ab erteilt; sie erlischt, wenn das Schiff den Reeder wechselt.
Die Genehmigung kann unter Bedingungen und Auflagen erteilt werden, die Die Genehmigung wird für eine bestimmte angemessene Frist erteilt.
Die Erlaubnis kann vom Eigentümer, Ausrüster oder in deren Auftrag vom Schiffsführer beantragt werden. Der Antrag hat die Angaben nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 und 2 zu…
das voraussichtliche Fahrtgebiet,
Jeder Mitgliedstaat stellt sicher, dass die Gültigkeitsdauer der Zulassung mit dem Zertifizierungszeitraum für die Zertifizierung des Kapazitätsplans gemäß den…
Im Falle nachgewiesenen Mißbrauchs kann die in § 3 erwähnte Genehmigung deutschen Schiffen durch die Hafenbehörde, die sie erteilt hat, wieder entzogen werden.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.