Art. 127 Abs. 4 32023R2124VERORDNUNG (EU) 2023/2124 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 4. Oktober 2023 mit Vorschriften für die Fischerei im Übereinkommensgebiet der Allgemeinen Kommission für die Fischerei im Mittelmeer (GFCM) (Neufassung)
Liegen die in den Absätzen 1 und 2 genannten Gründe für die Verweigerung nicht mehr vor, so hebt der Mitgliedstaat die Verweigerung auf und teilt dies den…
§ 32 Abs. 1 WaStrGBundeswasserstraßengesetz
Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt kann die strom- und schifffahrtspolizeiliche Genehmigung ganz oder teilweise widerrufen, wenn es zur Erhaltung der…