AltfAbwG — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 4 AltfAbwGWegfall der Entschuldung zu früherem ZeitpunktGesetz zur beschleunigten Abwicklung einiger Altforderungen § 3Der Wegfall der Entschuldungsvoraussetzungen zu einem früheren Zeitpunkt bleibt unberührt. § 3