§ 1 MbBOVerordnung über den Bau und Betrieb der Magnetschwebebahnen
Diese Verordnung gilt für den Bau und den Betrieb von Magnetschwebebahnen.
§ 1 Abs. 1 SN-5160Landesseilbahngesetz
Dieses Gesetz gilt für Seilbahnen, die dem Personenverkehr dienen.
§ 1 Abs. 1 LEisenbG SNLandeseisenbahngesetz
Dieses Gesetz gilt für Eisenbahnen, die nicht Eisenbahnen des Bundes im Sinne von § 2 Abs. 6 Allgemeines Eisenbahngesetz ( AEG ) vom 27. Dezember 1993 (BGBl. I…