§ 9 Abs. 1 BtMBinHVBetäubungsmittel-Binnenhandelsverordnung
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1982 in Kraft.
§ 2 OFDHambAufgVVerordnung zur Übertragung von Aufgaben der Oberfinanzdirektion Hamburg
Diese Verordnung tritt am 1. Mai 1992 in Kraft.
§ 7 AAÜGErstVVerordnung über die Erstattung von Aufwendungen nach dem Gesetz zur Überführung von Ansprüchen und Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen des Beitrittsgebiets durch den Bund
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1992 in Kraft.
Art. 2 32012R1192VERORDNUNG (EU) Nr. 1192/2012 DER KOMMISSION vom 12. Dezember 2012 zur Einstellung der mit der Verordnung (EU) Nr. 548/2012 eingeführten zollamtlichen Erfassung der aus Vietnam versandten Einfuhren nicht nachfüllbarer Taschenfeuerzeuge mit Feuerstein für Gas, ob als Ursprungserzeugnisse Vietnams angemeldet oder nicht
Diese Verordnung tritt am 14. Dezember 2012 in Kraft.