Gesetze
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Die im verfassungsmäßigen Verfahren beschlossenen Gesetze werden im Amtsblatt des Saarlandes verkündet. Sie tragen das Datum ihrer Verabschiedung durch den Landtag.
Rechtsverordnungen werden im Amtsblatt des Saarlandes verkündet, wenn das ermächtigende Gesetz nicht eine andere Form der Veröffentlichung vorsieht. Sie tragen das Datum ihrer Ausfertigung.