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Das Amtsblatt Teil I kann im Internet kostenfrei gelesen und ausgedruckt werden.
Für ein Amtsblattabonnement oder den Bezug einzelner Ausgaben des Amtsblattes des Saarlandes wird ebenso wie für Veröffentlichungen im Amtsblatt des Saarlandes ein angemessenes Entgelt erhoben. Das Saarländische Gebührengesetz ist nicht anwendbar.