§ 8 Abs. 2 NRW-26527Verordnung über die Führung des Landeswappens
Das Amtsschild zeigt das Landeswappen (Muster 1) oder das Landeswappen in vereinfachter Form (Muster 1a, 1b) und darunter (in der Regel ohne Angabe des Ortes)…
§ 12 Abs. 1 SHzGGesetz Nr. 1483 - Saarländisches Hoheitszeichengesetz (SHzG) Vom 7. November 2001
Das Amtsschild ist ein rechteckiges Schild, das im oberen Teil das Landeswappen, darunter in schwarzer Schrift die amtliche Bezeichnung der Dienststelle…
§ 7 WappenVO SNWappenverordnung
Auf den Amtsschildern der wappenführenden Stellen ist das Wappen und darunter die Bezeichnung der Stelle, in der Regel ohne Angabe des Amtssitzes, anzubringen.
3. Abs. 2 AmtsschErlWelche der zugelassenen Größen des Amtsschildes gewählt wird, bestimmt sich nach der Größe und Gestaltung des Gebäudes und der Fläche, auf der das Amtsschild…