Verordnung über die Amtsdauer, Amtsführung und Entschädigung der Mitglieder des Gemeinsamen Bundesausschusses und der Landesausschüsse der Ärzte (Zahnärzte) und Krankenkassen
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. September 1955 in Kraft. ...
§ 13 AMV
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