§ 17 Abs. 1 DPMAVVerordnung über das Deutsche Patent- und Markenamt
Nach Mitteilung des Aktenzeichens ist dieses auf allen Anträgen und Eingaben anzugeben. Auf allen Bestandteilen einer an das Deutsche Patent- und Markenamt…
§ 4 Abs. 2 GebrMVVerordnung zur Ausführung des Gebrauchsmustergesetzes
Die Anmeldungsunterlagen müssen deutlich erkennen lassen, zu welcher Anmeldung sie gehören. Ist das amtliche Aktenzeichen mitgeteilt worden, so ist es auf allen…
§ 6 Abs. 6 PatVVerordnung zum Verfahren in Patentsachen vor dem Deutschen Patent- und Markenamt
Die Anmeldungsunterlagen sollen deutlich erkennen lassen, zu welcher Anmeldung sie gehören.
§ 15 Abs. 1 PatVVerordnung zum Verfahren in Patentsachen vor dem Deutschen Patent- und Markenamt
Auf allen nach Mitteilung des amtlichen Aktenzeichens eingereichten Schriftstücken ist dieses vollständig anzubringen. Werden die Anmeldungsunterlagen im Laufe…
§ 4 Abs. 4 PatVVerordnung zum Verfahren in Patentsachen vor dem Deutschen Patent- und Markenamt
Hat das Deutsche Patent- und Markenamt dem Anmelder eine Kennnummer zugeteilt, so soll diese in der Anmeldung genannt werden. In der Anmeldung können zusätzlich…