§ 6 Abs. 3 PatVVerordnung zum Verfahren in Patentsachen vor dem Deutschen Patent- und Markenamt
Die Blätter dürfen nur einseitig beschriftet oder mit Zeichnungen versehen sein. Sie müssen so miteinander verbunden sein, dass sie leicht voneinander getrennt…
§ 9 Abs. 7 PatVVerordnung zum Verfahren in Patentsachen vor dem Deutschen Patent- und Markenamt
Werden mehrere Patentansprüche aufgestellt, so sind sie fortlaufend mit arabischen Ziffern zu nummerieren.♦
§ 125 Abs. 2 PatGPatentgesetz
Von Druckschriften in fremder Sprache sind auf Verlangen des Deutschen Patent- und Markenamts oder des Patentgerichts einfache oder beglaubigte Übersetzungen…
§ 7 Abs. 2 DesignVVerordnung zur Ausführung des Designgesetzes
Mehrere Darstellungen sind nach der Dezimalklassifikation zu gliedern und mit arabischen Ziffern fortlaufend zu nummerieren. Die Ziffer links vom Punkt…
§ 5 Abs. 7 GebrMVVerordnung zur Ausführung des Gebrauchsmustergesetzes
Werden mehrere Schutzansprüche aufgestellt, so sind sie fortlaufend mit arabischen Ziffern zu nummerieren.