§ 66 IfSGGesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen
Ansprüche nach den §§ 56 bis 58 richten sich gegen das Land, Ansprüche nach § 65 richten sich gegen das Land, in dem der Schaden verursacht worden ist.
§ 8 Abs. 2 BEGBundesgesetz zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung
Ansprüche gegen andere Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts oder gegen Personen des privaten Rechts werden durch dieses Gesetz…
§ 116 Abs. 2 SGB XZehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz -
Ist der Anspruch auf Ersatz eines Schadens durch Gesetz der Höhe nach begrenzt, geht er auf den Versicherungsträger oder Träger der Eingliederungshilfe oder der…
§ 135 Abs. 2 SGB XIVSozialgesetzbuch Vierzehntes Buch - Soziale Entschädigung -
Verpflichtet zur Zahlung der Entschädigung nach § 24 ist das nach § 113 Absatz 5 zuständige Land.
§ 136 SGB XIVSozialgesetzbuch Vierzehntes Buch - Soziale Entschädigung -
In den Fällen des § 8 Absatz 2 sind die Kosten, die durch das Hinzutreten einer weiteren Schädigung verursacht werden, von dem Land zu tragen, das für die…