§ 66 SEGGesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten
Für die Festsetzung nach § 6 Absatz 4 ist die Behörde zuständig, die auf Grund der weiteren Gesundheitsstörung über Ansprüche entscheidet. Die durch das…
§ 113 Abs. 3 SGB XIVÖrtliche Zuständigkeit
Für die Festsetzung nach § 8 Absatz 2 ist das Land zuständig, das über die Ansprüche aus dem letzten schädigenden Ereignis entscheidet.
§ 66 IfSGGesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen
Ansprüche nach den §§ 56 bis 58 richten sich gegen das Land, Ansprüche nach § 65 richten sich gegen das Land, in dem der Schaden verursacht worden ist.
Art. 21 Abs. 2 32008D0615BESCHLUSS 2008/615/JI DES RATES vom 23. Juni 2008 zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität
Der Mitgliedstaat, in dessen Hoheitsgebiet der in Absatz 1 genannte Schaden verursacht wurde, ersetzt diesen Schaden so, wie er ihn ersetzen müsste, wenn seine…
§ 9 Abs. 1 AntiDHGGesetz über die Hilfe für durch Anti-D-Immunprophylaxe mit dem Hepatitis-C-Virus infizierte Personen
§ 120 des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch gilt mit der Maßgabe, dass der gegen Dritte bestehende gesetzliche Schadensersatzanspruch auf das nach § 11 Abs. 1…