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Die Zulassung von Schulungsträgern erfolgt auf Antrag durch das für Gesundheit zuständige Ministerium im Benehmen mit den für Inneres und für Wirtschaft zuständigen Ministerien.
Das Ministerium regelt das Zulassungsverfahren.
Die Zulassung von Schulungsträgerinnen und Schulungsträgern erfolgt auf Antrag in schriftlicher oder elektronischer Form durch das für Gesundheit zuständige…
Die näheren Bestimmungen über die Form des Antrages sowie über weitere erforderliche Unterlagen trifft das für Schulen zuständige Ministerium durch…
Das für Schulen zuständige Ministerium legt den Zulassungstermin fest.
Über die Zulassung zur Ausbildung für den Laufbahnabschnitt II entscheidet das für Inneres zuständige Ministerium nach erfolgreicher Teilnahme am…
Die Zuständigkeit des für Gesundheit zuständigen Ministeriums zur Regelung der Einzelheiten zu den Schulungsinhalten sowie zu Art und Dauer der Schulungen in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.