Erwägungsgrund 22 32026R1818
Infolge der Anwendung dieser Verordnung werden für eine große Zahl von Hunden und Katzen erstmals ausführliche Tierwohlvorschriften gelten, dank denen sich ihre Lebensbedingungen verbessern werden. Jedoch könnte dies in einigen Fällen für die Unternehmer mit erheblichen Kosten verbunden sein. Je mehr Hunde oder Katzen in einem Betrieb gezüchtet oder gehalten werden, desto größer ist das Risiko, dass es zu Problemen in Bezug auf das Tierwohl kommt. Es ist daher im Interesse der Verhältnismäßigkeit angezeigt, diesem Umstand Rechnung zu tragen und zwischen Betrieben unterschiedlicher Größe zu unterscheiden. Unabhängig von der Anzahl der gezüchteten Würfe oder der Anzahl der gehaltenen Hunde oder Katzen sollten alle Betriebe allgemeinen Grundsätzen sowie bestimmten spezifischen Anforderungen im Hinblick auf das Tierwohl unterliegen. Nur Betriebe, die eine bestimmte Anzahl von Hunden oder Katzen halten oder in Verkehr bringen, sollten umfassenderen und detaillierteren Anforderungen im Hinblick auf das Tierwohl unterliegen. Bei diesem Ansatz wird die finanzielle Belastung berücksichtigt, die sich aus der Einhaltung der umfassenderen und detaillierteren Anforderungen im Hinblick auf das Tierwohl ergibt, wie z. B. kostspielige bauliche Investitionen.