Gesetze
Gesetz wird geladen …
Ziel der Schulung ist die Vermittlung von Wissen und Handlungskompetenz, wodurch die Teilnehmerinnen und Teilnehmer befähigt werden, ihre gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben und Pflichten im Bereich des Spieler- und Jugendschutzes zu erfüllen und eigenverantwortlich Maßnahmen zum Spieler- und Jugendschutz zu ergreifen. Die jeweilige Schulungspflicht trifft nur diejenigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechend ihrer Tätigkeit, die für die Vermittlerin oder den Vermittler in die Vermittlung des entsprechenden Glücksspiels eingebunden sind. Dabei hat die Vermittlerin oder der Vermittler sicherzustellen, dass immer wenigstens eine geschulte Person anwesend ist.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sinne des Absatzes 1 Satz 2 sollen vor allem in die Lage versetzt werden, auffälliges Glücksspielverhalten zu erkennen, darauf zu reagieren und die erforderlichen Maßnahmen umzusetzen.
Die Betreiberin oder Vermittlerin oder der Betreiber oder Vermittler oder das Leitungspersonal soll in die Lage versetzt werden, die Implementierung des Sozialkonzepts in ihren Unternehmen vorzunehmen und die stetige Umsetzung und Weiterentwicklung der Sozialkonzeptvorgaben zu gewährleisten.
Die Vermittlerin oder der Vermittler ist verpflichtet, ein Sozialkonzept nach § 6 des Glücksspielstaatsvertrags 2021 zu entwickeln und regelmäßig zu…
In Wettvermittlungsstellen werden von einer Vermittlerin oder einem Vermittler Sportwetten für die Inhaberin oder den Inhaber einer Veranstaltererlaubnis…
Ziel der Schulungen der lokalen Beauftragten und des im Spielbetrieb tätigen Personals ist die Vermittlung von Wissen und Handlungskompetenz, wodurch die…
die Inhaberin oder der Inhaber der Wettvermittlungsstelle sich verpflichtet, Spielerinnen und Spieler zu verantwortungsbewusstem Spiel anzuhalten und der…
Erkennung auffälligen Glücksspielverhaltens und
die gewerbliche Spielvermittlerin oder der gewerbliche Spielvermittler sich verpflichtet, sich selbst und das sonstige Personal im Hinblick auf die notwendigen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.