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Heilbäder oder Mineral-, Thermal-, Sole-, Peloid- oder Moorheilbäder müssen aufweisen:
kurortmedizinische Anwendung eines ortsgebundenen, natürlichen, staatlich anerkannten Heilwassers, Heilgases oder die Anwendung von Peloiden im Rahmen einer ambulanten Kur;
die Gesundheit fördernde klimatische, bioklimatische und lufthygienische Bedingungen, die periodisch nach den allgemeinen Grundsätzen des Kur- und Bäderwesens überprüft werden;
dem Indikationsgebiet entsprechende leistungsfähige Kureinrichtungen zur Anwendung der Heilmittel und
einen Kurpark, weitere vom Verkehr ungestörte Grün- und Waldanlagen sowie markierte Wander- und Terrainkurwege.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.