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Der Bildungsgang in der dualen Berufsausbildung an der Berufsschule gliedert sich entsprechend den Ausbildungsjahren des jeweiligen Ausbildungsberufs. Das Aufsteigen zwischen den einzelnen Ausbildungsjahren erfolgt ohne Versetzung, unbeschadet der Möglichkeit, ein Ausbildungsjahr oder Teile davon wegen Verlängerung des Berufsausbildungsverhältnisses zu wiederholen.
Der Bildungsgang der Ausbildungsvorbereitung an der Berufsschule bereitet Jugendliche, die nach der Erfüllung der allgemeinen Vollzeitschulpflicht einer vorbereitenden Förderung bedürfen, aufbauend auf der vorher erworbenen allgemeinen Bildung und der beruflichen Orientierung der allgemein bildenden Schulen auf die Aufnahme einer Ausbildung oder einer Berufstätigkeit vor. Es wird eine nachhaltige berufliche Orientierung gefördert und vermittelt und die vorher erworbene allgemeine Bildung berufsbezogen erweitert, um den Übergang in die Ausbildung oder die Berufstätigkeit zu erleichtern. Die Schülerinnen und Schüler erhalten auf ihren jeweiligen Bildungsstand abgestimmte Lernangebote und eine individuelle - auch sozial-emotionale - Lernbegleitung in Form regelmäßiger Ziel- und Lernvereinbarungsgespräche, um berufsbezogene Kompetenzen aufzubauen (vorbereitende berufliche Grundbildung). Die Schülerinnen und Schüler erarbeiten überfachliche Kompetenzen und grundlegende Selbstlerntechniken. Die in den allgemein bildenden Schulen begonnene Bildungswegeberatung wird fortgesetzt. Einzelheiten regelt die Schulaufsichtsbehörde durch den Erlass von Verwaltungsvorschriften.
Der Bildungsgang der Ausbildungsvorbereitung an der Berufsschule ist nach Maßgabe des § 10 Absatz 2 und 3 des Schulpflichtgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1996 (Amtsbl. S. 864; 1997 S. 147), zuletzt geändert durch Artikel 256 des Gesetzes vom 8. Dezember 2021 (Amtsbl. I S. 2629), in der jeweils geltenden Fassung zugleich das zehnte Pflichtschuljahr für Jugendliche ohne Berufsausbildungsverhältnis.