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Die Befähigung für die Laufbahn des mittleren Justizdienstes wird durch die Ableistung eines Vorbereitungsdienstes und das Bestehen der Prüfung für den mittleren Justizdienst erworben.
Mit dem Bestehen der Laufbahnprüfung erlangt die Beamtin oder der Beamte die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Justizfachwirtin“ oder „Justizfachwirt“.