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Einstellungsbehörde ist das Ministerium der Justiz.
Oberste Ausbildungsbehörde ist die Präsidentin oder der Präsident des Saarländischen Oberlandesgerichts. Ausbildungsbehörden sind die Dienststellen, denen die Anwärterin oder der Anwärter zur Ausbildung in den einzelnen Ausbildungsabschnitten zugeteilt wird. Die Leiterin oder der Leiter der Ausbildungsbehörde ist unmittelbare Dienstvorgesetzte oder unmittelbarer Dienstvorgesetzter der Anwärterin oder des Anwärters.