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Die Prüfung für die Laufbahn des mittleren allgemeinen Vollzugsdienstes wird in der Regel an der Justizvollzugsschule Rheinland-Pfalz vor einem Prüfungsausschuss abgelegt, der vom Ministerium der Justiz bestellt wird.
Der Prüfungsausschuss besteht aus drei Mitgliedern. Jedem Prüfungsausschuss sollen als Mitglieder eine Beamtin oder ein Beamter des gehobenen Dienstes und eine Beamtin oder ein Beamter des allgemeinen Vollzugsdienstes des Saarlandes angehören.
Die Mitglieder des Prüfungsausschusses werden vom Ministerium der Justiz für die Dauer von fünf Jahren bestellt. Eine Wiederbestellung ist zulässig. Die Bestellung endet mit dem Ausscheiden aus dem bei der Bestellung bekleideten Hauptamt. Sie kann in besonderen Fällen über diesen Zeitpunkt hinaus bis zu drei Jahre verlängert werden.
Die Prüferinnen und Prüfer sind in ihren Prüfungsentscheidungen unabhängig und nicht an Weisungen gebunden.