Gesetze
Gesetz wird geladen …
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung der Beamten und Beamtinnen des mittleren allgemeinen Vollzugsdienstes und des Werkdienstes bei den Justizvollzugsanstalten vom 2. Oktober 1990 in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März 2000 (Amtsbl. S. 506, 535), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 25. November 2015 (Amtsbl. I S. 959), außer Kraft.
Anwärterinnen und Anwärter, welche die Ausbildung für den mittleren allgemeinen Vollzugsdienst und den Werkdienst bei den Justizvollzugsanstalten vor dem 1. Juli 2021 begonnen haben, setzen diese nach bisherigem Recht fort.