Gesetze
Gesetz wird geladen …
Ziel der Ausbildung ist der Erwerb der Befähigung zur Wartung, Instandsetzung, Pflege und Prüfung der Atemschutzgeräte.
Voraussetzung für diesen Lehrgang ist mindestens der erfolgreich abgeschlossene Laufbahnlehrgang für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst.
Der Lehrgang wird an der Feuerwehrschule des Saarlandes durchgeführt.
Die Anmeldung, die Lehrgangsdurchführung sowie der Lehrgangsabschluss erfolgt nach den Regelungen der Feuerwehrschule des Saarlandes und der Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 in der jeweils gültigen Fassung.