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Ziel der Ausbildung ist der Erwerb der Befähigung zur Durchführung theoretischer und praktischer Aus-und Fortbildung in den nicht an der Feuerwehrschule des Saarlandes durchgeführten Lehrgängen, Seminaren und Schulungen. Es werden folgende Lehrgänge unterschieden:
Ausbilder für die Truppausbildung,
Ausbilder für Atemschutzgeräteträger,
Ausbilder für Sprechfunker,
Ausbilder für Maschinisten von Löschfahrzeugen.
Voraussetzung für die Lehrgänge nach Absatz 1 ist mindestens der erfolgreich abgeschlossene Führungslehrgang mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst gemäß § 25. Für die Teilnahme am Ausbilderlehrgang für Maschinisten von Löschfahrzeugen muss zusätzlich der Lehrgang Gerätewart gemäß § 31 erfolgreich abgeschlossen sein. Für die Teilnahme am Ausbilderlehrgang für Atemschutzgeräteträger muss zusätzlich der Lehrgang Atemschutzgerätewart gemäß § 32 erfolgreich abgeschlossen sein.
Die Lehrgänge werden an der Feuerwehrschule des Saarlandes durchgeführt.
Die Anmeldung, die Lehrgangsdurchführung sowie der Lehrgangsabschluss erfolgt nach den Regelungen der Feuerwehrschule des Saarlandes und der Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 in der jeweils gültigen Fassung.